MEINE LEISTUNGEN
ICH PRÜFE IHREN PERSÖNLICHEN FALL
In jedem Fall übernehme ich die
Maximale Kommunikation
Dabei nutze ich die umfangreichen Kompetenzen meines Expertenteams sowie mein gesamtes Netzwerk, damit Sie die Pflege, Wertschätzung und Anerkennung bekommen, die Ihnen zusteht.
Meine Leistungen

Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, haben Sie den Anspruch, bei vorliegendem Pflegegrad 1 – 3, alle 6 Monate an einer Pflegeberatung teilzunehmen, liegt der Pflegegerad 4 und 5 vor, steigt Ihr Anspruch auf alle 3 Monate.
Inhalt des Beratungseinsatzes kann die Aufklärung und Koordination zusätzlicher Versorgungsangebote, wie beispielsweise Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige, sein. Ebenso wird die aktuelle Situation komplex erfasst und Unklarheiten individuell bearbeitet. Profitieren Sie von unseren Experten und erhalten Sie die Anerkennung die Ihnen zusteht.

Individuelle häusliche Schulung nach § 45 SGB XI
Wir führen für Angehörige und Personen, die an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessiert sind, kostenfrei Schulungen durch, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Unsere Kurse vermitteln Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege.
Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Über die Auswahl sowie den Umfang unserer Schulungen und Kurse informieren wir Sie gern, sprechen Sie uns einfach an. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie benötigen und Ihnen zusteht. Eine wertschätzende und vertrauensvolle Zusammenarbeit liegt uns am Herzen.


An Alle aus der Gesundheitsbranche
Wir bieten unsere Leistungen nicht nur Privatpersonen an. Gern unterstützen wir auch Ihr Unternehmen im Umgang mit gekürzten oder abgelehnten Leistungen, dem Verfassen von Widersprüchen oder dem Stellen von Anträgen.
Sei es der abgelehnte Pflegegrad, die gekürzte Verordnung für die Häusliche Krankenpflege oder das dringend benötigte Hilfsmittel welches nicht finanziert werden soll, wir stehen Ihnen und Ihrem Unternehmen mit unserem Expertenwissen zur Seite.

Weitere Leistungen
Aufgrund des komplexen Gesundheitswesens, bieten wir als Unterstützung für Sie zusätzliche Leistungen an, die generell nicht von den Pflegekassen übernommen werden. Gern prüfen wir beispielsweise abgelehnte Hilfsmittel oder abgelehnte Pflegegrade und unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren. Benötigen Sie Hilfe bei Anträgen oder ähnliches? Wir sind für Sie da, wir hören zu, um zu verstehen.
“ Rund-um-Sorglos Paket“
Wohnen Ihre Angehörigen weit entfernt? Wir kümmern uns um alles. Muss ein Pflegedienst organisiert, der Pflegegerad angepasst, oder ein Umzug in ein Pflegeheim geplant werden? Wir sind Ihre Ansprechpartner und freuen uns auf eine wertschätzende und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

LEISTUNGS COCKPIT
Vergütung gilt nur für weitere Leistungen (Punkt D.)
Auf Anfrage
A. Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB X
Bei vorliegendem Pflegegrad 1
= wahlweise 1 x in 6 Monaten
Bei vorliegendem Pflegegrad 2 und 3
= 1 x in 6 Monaten
Bei vorliegendem Pflegegrad 4 und 5
= 1 x in 3 Monaten
B. Individuelle HäuslicheSchulungen nach § 45 SGB XI
In unseren Individuellen Pflegeschulungen in der
Häuslichkeit, vermitteln wir Fertigkeiten für eine
eigenständige Durchführung der Pflege, unabhängig von
Ihrer Pflegekasse (außer AOK- Nordost).
C. Gruppenkurs nach § 45 SGB XI
Unsere Schulungen und Kurse sind für Angehörige und
ehrenamtliche Pflegepersonen, unabhängig von Ihrer
Pflegekasse.
D. Weitere Leistungen
Muss ein Pflegedienst organisiert, der Pflegegerad
angepasst, oder ein Umzug in ein Pflegeheim geplant
werden?
- Abgelehnte Hilfsmittel wie beispielsweise Rollstühle etc.
- Abgelehnter Pflegegrade
- …
- Erstantrag
- Höherstufungsantrag
- …
- Pflegedienst
- Physiotherapie
- Haushaltshilfen
- Arztbesuchen
- Medikamenten
- Klinikaufenthalte
- …